Fischwilderei, Gesetze und Strafen

Das Jedermannsrecht beinhaltet nicht die Fischerei. Stattdessen gehört das Fischereirecht in privaten Gewässern dem Grundbesitzer. Um in Seen und Fließgewässern fischen zu dürfen, muss man deswegen eine Angelerlaubnis für den jeweiligen Fischgrund erwerben. Derjenige, der angelt, ist außerdem dazu verpflichtet,die Regeln, die in dem jeweiligen Gewässer gelten, zu kennen.