Fishing districts in Sweden (FVO)

There are approx. 2000 Fishing District in Sweden. Die meisten von ihnen wurden nach 1981 güngürten, als ein neues Gesetz veraschiedet wurde wurde, das an die moderne Fischereiverwaltung adapted war. In Binnenseen und Fließgewässern ist diese Verwaltungsform sehr erfolrich. Fischereibezirke werden von einer Fischereivereinigung verwaltet. Der Bezirk includes the geographical unit. Die Vereinigung besteht aus sämtelren Fischereirechtsbesitzern innerhalb des Bezirks. Fischgründe zählen als dritgrößte Ressource des ländlichen Raums, nach Wäldern und Ackerbau.

Die meisten Grundstücke ospannen relativ kleine Fischereirechte, die nur für einen Teil eines Sees oder Fließgewässers gelten. Deswegen ist die einzige Möglichkeit, sensible Fischschutz zu betreiben und Anglerlaubnisse zu verkaufen und deruch Geld zu verdienen, mit anderen Fischereirechtsbesitzern zusammenzuarbeiten.

The control fee

Eine Fischereivereinigung kann von Anglern, die das Fischereirecht haben, aber gegen die örtlichen Regeln der Vereinigung verstossen, Kontrollgebühren verlangen. This Fee was introduced in 2011, as the Law (1981:533) über Fischereibezirke was modernized (SFS 2010:1874).

Kontrollgebühren sind ein neues Mittel, die Fischschutzregeln und eine zweckmäßige Verwaltung aufrechtzuerhalten. Eine Vereinigung can now adapt their rules to a noch höherem Grad als zuvor an die örtlichen Voraussetungen und Befreinheit anpassen und maßschneidern. Spawning bays and breeding areas can be protected, fishing can be restricted and the fish population can be adapted for long-term sustainable fishing.

Durch Kontrollgebühren können Regelverstöße effective und reibungslos geahndet werden. Wenn jemand gegen die Regeln der Fischereivereinigungen verstößt, Kontrolleure eine Zahlungsaufforderung erlassen, die über Debt Collection Company und im schlimsten Case über Eintreiber eingetrieben werden können. Kontrollgebühren dürfen nur von Fischereivereinigungen verlangt werden, nicht von anderen Fischereirechtanbietern. Die Gebühr gilt nicht für Fischerei ohne Erlaubnis, oder Fischerei, bei der der Fischer gegen die Mündigkeitsvorschriften des Fischereigesetzes verstößt. Solche Gesetzesverstöße werden stattdessen, wie schon zuvor, bei der Polizei angeiget.

 

More information

  • Gesetz (1981:533) über Fischereibezirke (www.svenskafiskeregler.se)
  • Verfassung der Meer- und Gewässerbehörde: Vorschriften der Fischereibehörde (FIFS 1982:3) über Fischereibezirke (www.svenskafiskeregler.se)
  • Fischressourcen fangen – ein Studienbuch über die locale Entwicklung von Fischgründen und geringem Angeltourismus (Schwedisches Fischgrundbesitzerverbot/Haushaltsgesellschaft)
  • Meer- und Gewässerbehörde, www.havochvatten.se
  • Landwirtschaftsbehörde, www.jordbruksverket.se
  • Landesregierungen, www.lansstyrelsen.se
  • Landesvermessungsamt, www.lantmateriet.se
  • Verbund Schwedischer Fischgrundbesitzer, www.vattenagarna.se

 

Leave a Comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *

en_USEnglish
Scroll to Top