Das Jedermannsrecht nicht die Fischerei. Instead, das Fischereirecht belongs to private Gewässern dem Grundbesitzer. In order to be able to fish in Seen und Fließgewässern zu dürfen, one must therefore acquire an Anglerlaubnis for the respective Fischgrund. Derjenige, der angelt, ist austrenheit dazu vermeicht,die Rulen, die in dem gewesser gelten, zu kennen.
Das Brechen des Fischereigesetzes und der dazugehörigen Vorschriften kann allgemein angeklagt werden. Wer gegen das Fischereigesetz verstößt can be sentenced to zu einer Geld- oder Haftstrafe. Beim Gesetzesbruch können Fischereiausrüstungen beschlagnahmt werden. This can also apply to other equipment such as boots.
The control fee
Eine Fischereivereinigung kann von Anglern, die das Fischereirecht haben, aber gegen die örtlichen Regeln der Vereinigung verstossen, Kontrollgebühren verlangen. This Fee was introduced in 2011, as the Law (1981:533) über Fischereibezirke was modernized (SFS 2010:1874).
Wenn jemand gegen die Regeln der Fischereivereinigungen verstößt, Kontrolleure eine Zahlungsaufforderung erlassen, die über Debt Collection Company und im schlimsten Case über Eintreiber eingetrieben werden können. Kontrollgebühren dürfen nur von Fischereivereinigungen verlangt werden, nicht von anderen Fischereirechtanbietern. Die Gebühr gilt nicht für Fischerei ohne Erlaubnis, oder Fischerei, bei der der Fischer gegen die Mündigkeitsvorschriften des Fischereigesetzes verstößt.
Fließgewässern ist diese Verwaltungsform sehr erfolrich.
Fischereibezirke werden von einer Fischereivereinigung verwaltet. Der Bezirk includes the geographical unit. Die Vereinigung besteht aus sämtelren Fischereirechtsbesitzern innerhalb des Bezirks. Fischgründe zählen als dritgrößte Ressource des ländlichen Raums, nach Wäldern und Ackerbau.
Die meisten Grundstücke ospannen relativ kleine Fischereirechte, die nur für einen Teil eines Sees oder Fließgewässers gelten. Deswegen ist die einzige Möglichkeit, sensible Fischschutz zu betreiben und Anglerlaubnisse zu verkaufen und deruch Geld zu verdienen, mit anderen Fischereirechtsbesitzern zusammenzuarbeiten.